Sommerzeit ist Schadenszeit. (
geschr. von H. Wolfgang Heller aus Weilmünster / Taunus: die-jagd.de)
Schon im grünen Hafer erkennt der Jäger, welche Feldfrüchte dem Wild besonders gut schmecken und wo mit Schäden zu rechnen ist.
Im Juli und August zieht es das Schalenwild mit aller Macht ins reifende Getreide. Manchmal ist es aber auch der Dachs, der regelrechte Verwüstungen im Getreide anrichtet. Wenn in der Nähe von Fuchs- oder Dachsbauten Getreideschaden entstanden ist, sollte man unbedingt genauer hinschauen. Ist nämlich der Dachs der Täter, ist der Wildschaden nicht vom Jäger zu ersetzen.
Als Mitläufer und Jungjäger mit guten Kopfrechenkenntnissen war der Autor schon immer verwundert über die Art und Weise, wie die Jäger, die
er kannte, den Wildschaden berechneten oder einfach auch die genannten Schadensprozente, die der Bauer forderte, anerkannten. Das konnte nicht mit rechten Dingen zugehen.
Als der Autor dann selbst eine Revierhälfte gepachtet hatte, wurde er schon wenige Monate nach Pachtbeginn mit den ersten Schadensfällen konfrontiert. Um nicht uferlosen Forderungen
gegenüber zu stehen, entschloß er sich zur Flucht nach vorne. Er erkundigte sich nach den aktuellen Getreide-Preisen, maß den Acker mit dem großen Maßband ab, errechnete die Gesamtfläche, legte
sich eine Acker-Skizze an, ging den Acker streifenweise ab und trug dort die einzelnen Schadflächen, die die Sauen des nachts platt gemacht hatten mit ihrer ungefähren Quadratmeterzahl ein. So ließen sich der Schaden schnell und recht genau berechnen. Mit dem Ergebnis ging
er zu den betroffenen Bauern und sagte ihnen, daß Sie auf Grund der Schadfläche X mit
einem Ersatz von Y DM rechnen könnten. Natürlich wurde noch ein wenig verhandelt. Dabei gab
er auch in der Regel noch ein wenig nach. Auf diese Weise konnte er die Schadensforderungen in erträglichen Grenzen halten und sicherte
ihm zugleich den Respekt, weil er die Angelegenheit mit Sachverstand bereinigt hatte.
So ermitteln Sie Schwarzwildschaden im Getreide:
Schreiten Sie den Acker ab und ermitteln Sie Länge und Breite.
Legen Sie sich eine Skizze auf einem Rechenblatt an.
Gehen Sie nun den Acker entlang der Fahrspuren der Traktoren ab und tragen Sie die einzelnen Schadflächen so exakt wie möglich mit ihrer ungefähren Quadratmeterzahl ein.
Die Fahrspuren helfen Ihnen, bei Ihrer Schadens-Aufnahme im Acker die Übersicht zu behalten.
Dieses Ermittlungsblatt kann Ihnen bei einer möglichst zu vermeidenden juristischen Auseinandersetzung eine wichtige Hilfe sein.
Wirksam ist es, die Schadensaufnahme mit dem Bauern selbst oder einer anderen Person als Zeugen vorzunehmen.
Wenn Sie die Einzelflächen ermittelt haben, addieren Sie die Flächen und ermitteln so die Schadensfläche.
So ermitteln Sie Rotwildschäden im Getreide:
Anders als Schwarzwild verursacht Rotwild nur minimale Lagerschäden. Getreideschäden vom Rotwild erkennt man erst beim näheren Hinschauen. Rotwild äst nämlich nur die Ähren ab und läßt die Halme unbeschädigt stehen. Das Feld sieht von weitem, oft auch vom Feldrand aus, als wäre hier nicht der
geringste Schaden entstanden. Doch schauen wir einmal näher hin:
Dort wo Rotwild zu Schaden geht, ist dieser schwerer zu ermitteln. Hier hilft nur mathematische Logik.
Wie beim schwarzwildgeschädigten Feld ermitteln wir zunächst Länge und Breite des Feldes.
Dann legen wir uns auf einem Rechen- oder Millimeterblatt eine Skizze an und tragen alle wichtigen Maße ein.
Auch hier gehen wir Schlepperspur für Schlepperspur ab und markieren die geschädigten Flächen ungefähr in Lage und Größe. Nur ausnahmsweise sind Äcker total geschädigt. Es bleibt in der Regel mehr übrig, als es zunächst den Anschein hat.
Nun nehmen wir uns in den geschädigten Teilflächen jeweils einen Quadratmeter vor.
Ermitteln Sie die Gesamtzahl der Halme auf dieser Fläche. Zählen Sie jetzt aus, wie viele der Ähren abgeäst sind.
Ermitteln Sie nun mit dem Taschenrechner den Prozentsatz der Schädigung. Das geht so:
Teilen Sie die Gesamtzahl der Halme durch 100. Teilen Sie dann die Zahl der geschädigten Halme durch ihr Zwischenergebnis. Dann haben Sie die Schadensprozente der Teilfläche.
Wiederholen Sie diese Prozedur auf jeder geschädigten Teilfläche.
Zu Hause errechnen Sie dann den Minderertrag. Diesen müssen Sie erstatten.
Berechnungsgrundlagen: ( Stand 2001 )
Die Kosten für einen Doppelzentner Getreide erfahren Sie bei ihrem lokalen Landwirtschaftsamt.
In unserer Region kann man mit einem Doppelzentner-Preis ( =Dezitonne=100 kg) von rund
10 EUR rechnen.
Auf einem Hektar ernten die Bauern unter guten Bedingungen 80 Doppelzentner ( 800
EUR), unter mittleren Bedingungen 60-70 dz ( 600-700 EUR) und unter ungünstigen Bedingungen auch nur 40 oder 50 dz (
400-500 EUR)
Aus diesen Zahlen errechnet sich der Wert eines Quadratmeters von 4 Cent bis hoch zu
8 Cent.
Beurteilen Sie den Ertragwert des Ackers - holen Sie sich notfalls einen Helfer oder
dem Bauern selbst - und multiplizieren Sie die Zahl der geschädigten Quadratmeter mit dem vereinbarten Quadratmeterpreis.
Dies ist nur ein
Vorschlag des Autors, welchen man in anderen Revieren auch anwenden kann.
(
geschr. von H. Wolfgang Heller aus Weilmünster / Taunus: die-jagd.de)